Brandschutz

Immer häufiger sind in Europa Unternehmen von Brandkatastrophen betroffen. Zahlreiche Großbrände haben gezeigt, welche Folgen auftreten, wenn Brandverhütungsmaßnahmen unterlassen werden: Abgesehen von den Personenschäden haben 70 Prozent der von einer Brandkatastrophe betroffenen Unternehmen trotz Entschädigung Konkurs anmelden müssen. Obwohl üblicherweise eine Feuerversicherung abgeschlossen wurde, deckt diese nur Sachschäden und häufig auch den Betriebsunterbrechungsschaden ab. Darüber hinausgehende Verluste sind jedoch möglicherweise nicht kompensierbar:

  • Verlust von Leben und Gesundheit,
  • Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit und
  • Verlust von Marktanteilen.

Zum Schutz menschlichen Lebens sowie zur Schadensbegrenzung bei Sachwerten kommt deshalb dem vorbeugenden baulichen Brandschutz bei Neubau und Sanierung ein hoher Stellenwert zu.

Es gibt drei wesentliche Bereiche innerhalb des Brandschutzes:

  • Der vorbeugende, bauliche Brandschutz, der die Bausubstanz, die Brandlasten und die sicherheitstechnischen Einrichtungen beinhaltet.
  • Der vorbeugende organisatorische Brandschutz umfasst die Tätigkeiten des Brandschutzbeauftragen.
  • Ergänzt werden diese beiden Punkte durch die Sicherheitsgrafik. Darunter versteht man die Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen, Feuerwehrplänen, Zimmerplänen usw.

Konstruktive Beschichtung

Im Bereich der Beschichtungen gibt es zwei Systeme für den Stahlbrandschutz sowie für den Holzbrandschutz. Dabei besteht das Stahlbrandschutzsystem aus einem Rostschutz, einer Stahlbeschichtung sowie einem Decklack. Es kann zur Beschichtung von Stahlträgern, Stahlstützen und Fachwerkstäben eingesetzt werden.

Das Beschichtungssystem für den Holzbrandschutz bietet eine transparente bzw. weiße Holzbeschichtung an. Sie kann als brandschutztechnisch wirksame Beschichtung für Holzoberflächen eingesetzt werden. Dabei verzögert sie die Entzündung von Holzoberflächen im Innenbereich und ist einsetzbar für Dachstühle, Wand- und Deckenverkleidungen, Span- und Furnierplatten. Als Oberflächenabschluss auf der ausgehärteten Oberfläche der Holzbeschichtungen wird ein transparenter Holzdecklack aufgetragen.

Immer wieder problematisch im vorbeugenden Brandschutz sind Fugen an Decken und Wänden. Mit z.B. der Aestuver Dehnfuge M und Dehnfuge F stehen zwei brandschutztechnisch wirksame Fugenabdichtungen zur Verfügung, die einen zuverlässigen Schutz gegen das Durchbrennen der Fuge bieten. Sie sind einsetzbar bei Massivdecken aus Stahl- bzw. Porenbeton bei einer Brandbeanspruchung von oben und unten sowie bei Massivwänden aus Mauerwerk, Beton und Stahlbeton.

Das Brandschutzfugensystem wird ergänzt durch z.B. das Aestuver Flexfugenband. Es ist ebenfalls dauerelastisch und schäumt im Brandfall auf, um die Fuge vor dem Eindringen von Flammen und Rauch zu schützen.

Wussten Sie das?

  • Heimrauchmelderpflicht in sechs Bundesländern
    In den Bundesländern Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern besteht eine in der Landesbauordnung festgeschriebene Rauchmelderpflicht. Damit entsprechen diese Länder bereits seit langem bestehenden Forderungen von Landesfeuerwehrverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren sowie des Deutschen Feuerwehrverbands, die Installation von Rauchwarnmeldern als gesetzliche Regelung in die Landesbauordnung aufzunehmen.
  • Nahezu 90% aller tödlichen Brandunfälle sind nicht auf das Feuer selbst, sondern auf die durch den Brand entstehenden giftigen Gase zurückzuführen.
  • Brandschutz ist keine Erfindung der Neuzeit. Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sind vielmehr seit vielen Jahrhunderten fest verbunden mit einer zivilisierten Gesellschaft. Bereits im Mittelalter gab es feuerwehrähnliche Organisationen. Jedoch konnte es auch einer zu damaliger Zeit gut ausgerüsteten Feuerwehr nicht gelingen, einen Vollbrand unter Kontrolle zu bringen, wenn die baulichen Komponenten die Maßnahmen der Feuerwehr nicht unterstützten. Daher entstanden bereits zu dieser Zeit erste Vorschriften über den baulichen Brandschutz. So mussten Schornsteine aus nichtbrennbaren Baustoffen errichtet, Brandmauern zu Nachbargebäuden erstellt und Fluchtwege für die Nutzer eines Gebäudes angeordnet werden. Bis zur heutigen Zeit wurden die baulichen Brandschutzanforderungen ständig angepasst und aktualisiert – die grundsätzlichen Anforderungen der ersten Brandschutzverordnungen aber sind noch heute in den derzeit gültigen Bestimmungen zu finden.